Für die Pflege und Betreuung in häuslicher Umgebung stehen einem diverse Möglichkeiten zur Verfügung.
Der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 € kann ab Pflegegrad I in Anspruch genommen werden.
Ab Pflegegrad II kann dieser zusätzlich zu dem sogenannten Pflegegeld / Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden
Das sogenannten klassische "Pflegegeld" , wenn die Pflege mit der Unterstützung von Angehörigen durchgeführt wird.
Die sogenannten Pflegesachleistungen, wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen wird.
Umwidmung
Eine Umwidmung in Höhe von max. 40% der Pflegesachleistungen kann in Anspruch genommen werden für z.B. Betreuungs-/Entlastungsleistungen.
Nach 6 Monaten nach Feststellung eines Pflegegrades kann (ab Pflegegrad 2)
100 % der Verhinderungspflege stundenweise für Pflege oder pflegerische Betreuung in der häuslichen Umgebung in Anspruch genommen werden. Ebenfalls kann bis zu 50 % der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.
Hierzu muss vorab ein Antrag bei der jeweiligen Pflegekasse gestellt werden.
Bei Kombileistungen wird ein Teil der Pflege durch Angehörige übernommen, ein Teil von einem ambulanten Pflegedienst / Betreuungsdienst
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